Der Jäger bringt Wildfleisch in den Verkehr, das heißt, er darf ohne dass er den Beruf eines Fleischers erlernt hat, Fleisch zum menschlichen Verzehr verkaufen. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung dem Mitmenschen gegenüber. Der Gesetzgeber hat für den Jäger eine staatliche Prüfung vorangestellt. Erst wenn er diese schwere Prüfung bestanden hat, ist er berechtigt Wild zu verkaufen.
Unser Tierärztin, welche schon viele Jahre das Fachgebiet Wildkrankheiten lehrt, zeigt Ihnen genau worauf Sie achten müssen. Manche Krankheiten sind augenscheinlich, mit dem entsprechenden Fachwissen, sichtbar, andere erfordern eine tierärztliche Untersuchung. Beachten Sie beim Verkauf von Wildbret bestimmte Vorschriften nicht, handeln Sie strafbar! Die Jagdschule Diana zeigt Ihnen am erlegten Wild worauf Sie achten müssen, um das edle Wildbret, hygienisch sauber, auf den Teller zu bringen.
Sie bekommen bei keinem Fleischer besseres und gesünderes Fleisch als beim verantwortungsvoll handelnden Jäger.
Nach dem Erlegen ist vor dem Aufbrechen
Aus Wildbret lassen sich gesunde und sehr wohlschmeckende Lebensmittel herstellen. Hier ein frisch geräucherter Schinken vom Schwarzwild