Wer einen Jagdschein machen möchte, muss Vieles beachten. In diesem Beitrag gehe ich auf 33 Fragen ein, die mir in meiner langen Zeit als Jagdausbilder in Sachsen-Anhalt immer wieder begegnet sind. Ob es nun um Schießtraining, Jagdrecht, Jägerschaft oder andere Fragen der Jagd geht, hier finden Sie die Antworten auf einige der häufigsten Fragestellungen.
1. Welche Jagdscheine werden in Deutschland anerkannt?
Auch wenn Sie kein deutscher Staatsbürger sind, können Sie in Deutschland jagen. Als Bürger/in aus dem Ausland können Sie einen sogenannten Ausländerjagdschein bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in Ihrem Heimatland eine vergleichbare Jägerprüfung abgelegt haben.
Für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet, das 18. Lebensjahr aber noch nicht erreicht haben, ist es möglich, einen Jugendjagdschein zu erwerben. Üblicherweise kann die Prüfung hier schon mit 15 Jahren und 6 Monaten abgelegt werden. In einigen Bundesländern schon ab 14 Jahren. Ausgehändigt bekommt man den Schein aber erst, wenn man tatsächlich 16 Jahre alt ist - also frühestens zu seinem 16. Geburtstag.
Darüber hinaus gibt es in Deutschland - und somit auch in Sachsen-Anhalt - einen sogenannten Falknerjagdschein. Er setzt aber voraus, dass man bereits einen „normalen“ Jagdschein erworben hat.
2. Welche Waffen kann man in Sachsen-Anhalt mit einem Jagdschein kaufen?
Egal ob in Sachsen-Anhalt oder im Rest der Republik: Mit dem Jagdschein können Sie alle Langwaffen erwerben, die für die Jagd geeignet sind. Alle anderen Waffen können nur mit einer Waffenbesitzkarte mit Voreintrag von der Waffenbehörde erworben werden.
3. Welche Munition kann man in Sachsen-Anhalt mit einem Jagdschein kaufen?
Sie können als Besitzer eines gültigen Jagdscheines sämtliche Langwaffenmunition erwerben. Aber auch Munition für Waffen, die nicht in Ihrer Waffenbesitzkarte eingetragen sind, können Sie käuflich erwerben.
4. Welche Unterlagen benötigt man in Sachsen-Anhalt für die Beantragung eines Jagdscheins?
Bei der Beantragung des Jagdscheines müssen Sie als „Jungjäger“ ein Prüfungszeugnis der Jagdprüfung und den Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung bei der zuständigen Jagdbehörde vorlegen. Die Jagdbehörde holt sich dann ein umfassendes Führungszeugnis ein.
5. Welche Voraussetzungen muss man in Sachsen-Anhalt für den Jagdschein erfüllen?
Wer den Jagdschein beantragt, sollte nicht vorbestraft sein und geistig und körperlich dazu geeignet sein, mit Waffen umzugehen. Außerdem sollte man nicht Mitglied einer verfassungsfeindlichen Organisationen oder eines solchen Vereins oder „Reichsbürger“ sein. Denn dann erhält man den Jagdschein nicht.
6. Warum sollte man überhaupt einen Jagdschein machen?
Der beste Grund ist jagdliche Passion. Es gibt mittlerweile auch andere Gründe, einen Jagdschein zu erwerben. Bei einigen Jungjägern spielen auch Statusgründe oder der erleichterte Waffenerwerb eine Rolle. Wieder Andere möchten Wild als ökologisch verträgliches und gesundes Lebensmittel genießen.
7. Wie lange dauert es in Sachsen-Anhalt, einen Jagdschein zu erlangen?
Um die staatliche Jagdprüfung zu bestehen, sollten Sie eine gute Jagdschule besuchen. Oft werden Kurse über ein halbes Jahr oder länger angeboten. Kompaktkurse über zwei oder drei Wochen sind auch möglich, um sich auf die Prüfung vorzubereiten, erfordern aber auch eine große Lernbereitschaft. Der Lehrplan ist dann sehr voll und die Schüler müssen in sehr kurzer Zeit viel Lehrstoff zum Thema Jagd verarbeiten.
Bedenken Sie: Die Jägerprüfung zu bestehen, ist nicht einfach. Deshalb wird der Jagdschein oft auch als „Grünes Abitur“ bezeichnet. Eine gute Jagdschule mit erfahrenen Ausbildern hilft hier ungemein.
8. Wie viele Waffen darf ich als Jagdscheininhaber besitzen?
Mit dem Jagdschein sind Sie berechtigt, unbegrenzt viele Langwaffen - welche für die Jagd geeignet sind - zu erwerben. Zusätzlich ist es dem Jäger möglich, mit der Waffenbesitzkarte zwei Kurzwaffen zu erwerben.
9. Wie lange ist der Jagdschein in Sachsen-Anhalt gültig?
Der Jagdschein wird für 1 bis 3 Jahre erteilt. Allerdings können Sie die Jagd auch mehrere Jahre ruhen lassen. Eine bestandene Jagdprüfung berechtigt jederzeit - solange die Zuverlässigkeit gegeben ist - dazu, einen Jagdschein zu erhalten.
10. Wie schwer ist die Jägerprüfung für den Jagdschein in Sachsen-Anhalt?
Die Jägerprüfung zu bestehen, ist schon sehr anspruchsvoll. Eine gute theoretische und praktische Ausbildung in einer Jagdschule ist Grundvoraussetzung dazu. Ohne sie ist es nicht möglich, die Prüfung erfolgreich zu bestehen und schließlich auf die Jagd zu gehen. Vom Selbststudium rate ich dringend ab.
11. Wie teuer ist in Sachsen-Anhalt das Lösen eines Jagdscheins?
Die Ausstellung eines Jagdscheines von Seiten der Behörde liegt in Sachsen-Anhalt bei etwa 75 Euro pro Jahr. Für die Ausbildung gibt es private Jagdschulen und die Ausbildung in den Jägerschaften. Die Preise für die Kurse sind sehr unterschiedlich und bewegen sich zwischen 1.500 bis 3.000 Euro.
Hinzu kommen die Kosten für Munition, Lehrmaterial etc. Manche Jagdschulen bieten Preise an, bei denen alle Kosten im Rahmen der Ausbildung integriert sind, andere wiederum berechnen diese Kosten zusätzlich.
Außerdem muss eine private Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
12. Wie lange dauert die Ausbildung bis zur Jägerprüfung?
Die Ausbildung zur Jägerprüfung sollte mindestens 140 Stunden betragen. Zusätzliche Zeit muss für das Schießtraining (Kugel, Schrot und Kurzwaffe) eingeplant werden. Ob Sie einen Kompaktkurs oder einen längeren Kurs auswählen, liegt in Ihrem Ermessen und ist abhängig von Ihren Zeitfonds und Aufnahmefähigkeiten.
13. Wie lange muss man für den Jagdschein lernen?
Der umfangreiche Stoff zum Thema Jagd bedingt ein zeitintensives Studium. Mein Tipp: Drei Wochen sollten mindestens für das Lernen im Rahmen der Ausbildung eingeplant werden, um die Prüfung letztlich zu bestehen.
14. Wie sieht ein Jagdschein aus?
Der Jagdschein ist ein mehrblättriges grünes Din-A5-Heft.
15. Ab welchem Alter können Sie einen Lehrgang zum Jagdscheinerwerb absolvieren?
Schon ab 15 Jahren und 6 Monaten ist es möglich, die Ausbildung zum Jugendjagdscheinerwerb zu absolvieren. Allerdings darf man erst mit dem vollendeten 16. Lebensjahr und dann nur in Begleitung eines jagdlich erfahrenen Erwachsenen die Jagd ausüben.
16. Wie kommt man nach bestandener Prüfung an den Jagdschein?
Nach bestandener Jägerprüfung können Sie den Jagdschein nach Vorlage des Prüfungszeugnisses bei der für Sie zuständigen Jagdbehörde erwerben und somit auch auf die Jagd gehen.
17. Wo kann man einen Jagdschein beantragen?
Zuständig für die Ausstellung des Jagdscheins sind die Ordnungsämter und die Jagdbehörde bei den Landkreisen oder den kreisfreien Städten. In manchen Bundesländern ist die Polizeibehörde zuständig.
18. Wo kann man mit einem Jagdschein jagen?
Wer den Jagdschein in der Tasche hat, ist grundsätzlich berechtigt zu jagen. Allerdings muss ein Revier vorhanden sein oder man holt eine Erlaubnis beim Forstamt ein, in einem festgelegten Bereich jagen zu dürfen (Begehungsschein). Diese Erlaubnis kostet Sie als Jäger um die 500 Euro im Jahr. Wer selbst Land besitzt, kann auch auf diesen Flächen jagen (Eigenjagd). Diese Fläche muss aber eine Mindestgröße (meist über 75 Hektar) haben und muss bei der Jagdbehörde angezeigt werden
19. Was haben Jagdschein und Führungszeugnis miteinander zu tun?
Bei der Beantragung eines Jagdscheins wird von der Jagdbehörde ein umfassendes Führungszeugnis eingeholt. Der Antragsteller bekommt dieses auch nicht zu sehen.
20. Welches Buch ist für die Vorbereitung zum Jagdschein empfehlenswert?
Es gibt auf dem Markt eine Vielzahl guter Bücher für die Jagdausbildung und in den meisten steht das gleiche drin. Einzig das Jagdrecht unterscheidet sich bei den Ländern. Gute Jagdschulen empfehlen die für ihre Ausbildung optimalen Lehrmaterialien oder stellen eigene Ausbildungsunterlagen zur Verfügung.
21. Wann wird der Jagdschein entzogen?
Das passiert, wenn Sie als Jäger wegen eines Verbrechens verurteilt werden oder wenn Sie Waffen und Munition nicht sicher verwahren oder wenn Sie diese nicht sachgemäß führen. Dabei reicht eine Verurteilung über 60 Tagessätze oder wenn Sie nachweislich alkohol- oder drogensüchtig sind. Auch Geisteskrankheiten führen zum Entzug des Jagdscheins.
22. Wann kann der Jagdschein versagt werden?
Versagt werden kann der Jagdschein Personen, welche noch nicht 16 Jahre alt sind oder Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen. Oder Personen, denen der Jagdschein entzogen wurde oder die keine Jagdhaftpflichtversicherung nachweisen können
23. Wann muss der Jagdschein verlängert werden?
Je nach Gültigkeitsdauer ist der Jagdschein jährlich zum 01.04. des Jahres oder nach drei Jahren zu verlängern.
24. Wann verfällt der Jagdschein?
Es gibt den Jahresjagdschein mit einer Gültigkeitsdauer von 1 bis 3 Jahren, danach muss dieser verlängert werden, um sein Bedürfnis, Waffen zu besitzen, nicht zu verlieren.
25. Was muss man alles wissen, um die Jägerprüfung in Sachsen-Anhalt zu bestehen?
Es werden umfangreiche Kenntnisse aus folgenden Bereichen erwartet:
- Wildtierkunde
- Naturschutz/Ökologie
- Jagdhunde
- Waffen und Munition
- Jagdrecht (z. B. Bundes- und Landesjagdgesetze, Naturschutzgesetz, BGB, Waffen recht etc.)
- Wildkrankheiten und Wildbrethygiene
- Hege und Jagdbetrieb
Ihre kompetente Jagdschule hilft Ihnen im Rahmen der Ausbildung bei der umfangreichen Vorbereitung auf diese theoretischen und auch die praktischen Themen und auch intensiv beim Schießtraining.
Die Jägerprüfung besteht aus drei Teilen; der Schießprüfung (3 von 10 Tontauben, 2 von 5 Schüssen auf der 25m Scheibe mit der Kurzwaffe und 25 Ringe von 50 möglichen auf der Rehbockscheibe 100 m, stehend angestrichen), der schriftlichen Prüfung (Fragen zum Ankreuzen) und der mündlich, praktischen Prüfung.
Vorteil ist, Sie schießen zur Schießprüfung auch mit den Waffen, mit denen Sie geübt haben.
Zur Prüfung begleiten wir Sie selbstverständlich und drücken Ihnen die Daumen.
War Ihre dringendste Frage nicht dabei. kein Problem, ich bin gern für Sie da. Wenn Sie also weitere Fragen zum Thema Jagdschein in Sachsen-Anhalt haben, kontaktieren Sie mich gern unter der Telefonnummer 03491 - 41 21 26 oder 01727904533